Rheinhessen - Raids

Geschäfts- und Teilnahmebedingungen Rheinhessen-Raids

Geltungsbereich
Die AGB gelten für die Organisation und Abwicklung von Ritten, Führungen, Lehrgängen,
Seminaren, Vorträgen und sonstigen Veranstaltungen durch Rheinhessen-Raids auf den
Betriebsgeländen der Rheinhessen-Raids und auf Touren außerhalb des Betriebsgeländes.

Teilnahme und Änderung
Änderungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Bei Nutzung externer
Schulungsräume und –orte gelten die Nutzungsbedingungen und AGBs der jeweiligen
Einrichtungen ebenfalls.

Die Buchung einer Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Anmeldung unter Verwendung eines
Anmeldeformulars von Rheinhessen-Raids per Post oder E-Mail bis zum letzten Anmelde-termin möglich. Eine Überweisung ersetzt keine schriftliche Anmeldung. Eine kurzfristige Teilnahme (nach dem letzten Anmeldetermin) ist u.U. nach telefonischer Rücksprache möglich.
Jeder Teilnehmer meldet sich selbst per Antragsformular an. Sammelanmeldungen sind
nicht möglich.
Die Anmeldung gilt nach Zahlungseingang auf das genannte Konto als verbindlich unter
Einhaltung der Anmeldefrist. Eine Anmeldung ohne Überweisung wird nicht berücksichtigt.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung und Unterschrift eines Erziehungs-berechtigten erforderlich.                                                                                                                                                          
Platzvergabe
Jeder Pferdebesitzer erklärt sich mit der Anmeldung, jeder Besucher beim Betreten des
Veranstaltungsgeländes damit einverstanden den Weisungen und Anordnungen des Veranstalters und den Anweisungen der bestellten Helfer Folge zu leisten. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen grundsätzlich nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Wenn Veranstaltungen ausgebucht sind, übernehmen wir Sie auf die Warteliste und informieren Sie, wenn ggf. Plätze frei werden.

Anmeldebestätigung
Unmittelbar nach Zugang der Anmeldung und Eingang der Zahlung erhalten Sie eine
Anmeldebestätigung per E-Mail.

Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
Der Kursteilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Buchung zurücktreten. Die
Mitteilung hierüber kann ausschließlich in schriftlicher Form per Post (Einschreiben !) und
unter Einhaltung der entsprechenden Fristen erfolgen. Für die Wahrung der Frist ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich.

Bei Rücktritt/Abmeldung werden folgende Storno-Gebühren einbehalten:
Mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 10% der Kursgebühr
13.Tag bis 08.Tag vor Veranstaltungsbeginn -50% der Kursgebühr
07.Tag bis 03. Tag vor Veranstaltungsbeginn - 75% der Kursgebühr
Vom 02. Tag bis zum Beginn der Veranstaltung 100% der Kursgebühr

Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der Kursteilnehmer einen Ersatzteilnehmer
benennen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Für die
Aufnahme eines Ersatzteilnehmers entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10€.
Kann ein Teilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zur gebuchten Veranstaltung
mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung ein Lehrpferd zu stellen.
Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Nimmt ein
Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht
genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter                                      Kann der Veranstaltungsleiter in Folge einer Erkrankung die Veranstaltung nicht durchführen, so ist der Veranstalter berechtigt, einen adäquaten Ersatz zu stellen. Kann er diesen stellen und der Teilnehmer nimmt dieses Angebot nicht an, so gelten die Rücktrittsbedingungen/-kosten (durch den Teilnehmer). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder ausfallen zu lassen.Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten oder zu kündigen. In jedem Falle erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung um-gehend erstattet. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Haftung, Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin,
dass er das spezielle Risiko, das beim Reitsport besteht, nicht übernimmt. Bei Unfällen,
Schäden und Verlusten können somit keine Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter
geltend gemacht werden. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für
ihre und die Gesundheit ihrer Pferde.
Auf das Tragen eines Helmes wird hingewiesen. Personen unter 18 Jahren unterliegen
generell einer Helmpflicht und können hiervon nur durch die Unterschrift eines Erziehungs-berechtigten entbunden werden.
Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende
Pferd muss eine für die Dauer der Veranstaltung gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung
bestehen, die Mietsachschäden ausdrücklich mit einschließt.
Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter bzw. Besitzer des Pferdes Tierhüter
im Sinne des § 834 BGB.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles
Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder aber
entstehende Schäden möglichst gering zu halten.

Teilnehmende Pferde                                                                                    Jeder Teilnehmer muss über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Eine Unfall- versicherung wird empfohlen.
Die Pferde müssen gesund und seuchenfrei sein. Sie müssen aus einem seuchenfreien,
gesunden Bestand kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die an keiner ansteckenden
Krankheit leiden. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt hinzu-gezogen werden.                                                                                                                                            
Ausrüstung                                                                                                        Die Ausrüstung von Pferd und Reiter sollte dem Ziel und Zweck der Veranstaltung
entsprechen. Sie muss verkehrssicher sein. Atembeengende und gebisslose Zäumung ist verboten.

Einverständniserklärung Foto- und Filmmaterial
Der Teilnehmer ( bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) erklärt sich ausdrücklich und
unwiderruflich damit einverstanden, dass das während der Veranstaltung vom Teilnehmer
aufgenommene Foto- und Filmmaterial in beliebiger Auflage für öffentliche Zwecke
verwendet werden darf.                                                                                                                                 
Datenschutz                                                                                                         Ihre persönlichen Daten werden elektronisch gespeichert und nicht ohne Ihre
Einverständniserklärung an Dritte weiter gegeben.

Gültigkeit                                                                                                               Die genannten Leistungen werden ausschließlich auf der Basis dieser Geschäfts- bedingungen erbracht. Sollten Bestimmungen des Vertragswerkes ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.   


Gerichtsstand: Mainz                                                                                           Ust-IdNr.: DE254100888